In der Schulpsychologischen Beratungsstelle Rhein-Erft-Kreis ist ab dem 01.07.2024 die Stelle
einer Schulpsychologin / eines Schulpsychologen (m/w/d)
in Teilzeit mit 28 Stunden wöchentlich befristet bis zum 31.12.2024 zu besetzen.
Die Schulpsychologische Beratungsstelle bietet für alle Schülerinnen und Schüler von Schulen des Rhein-Erft-Kreises, ihren Erziehungsberechtigten und allen schulischen Mitarbeitenden individuelle Beratung bei schulischen Fragestellungen sowie präventive Unterstützungsangebote an. Zum Angebotsspektrum gehören auch Fallberatungsgruppen, Supervision und Fortbildung für Teams und Kollegien. Zudem erhalten Schulen Unterstützung im Bereich der schulischen Krisenprävention bzw. -intervention.
Aufgabengebiet:
Das Aufgabengebiet besteht aus der psychologisch fundierten Beratung und Diagnostik im Einzelfall in allen Schulformen in Zusammenarbeit mit Lehrkräften und anderen schulischen Mitarbeitenden. Die einzelfallübergreifende Arbeit findet in Form von schulinternen und schulübergreifenden Beratungsformaten (Einzel-Coaching von Schulmitarbeitenden in Belastungssituationen, Fallberatungs- und Supervisionsgruppen) und Fortbildungsmaßnahmen statt. Schulen erhalten Unterstützung bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von Förder- und Schutzkonzepten und bei der Entwicklung von Konzepten zur Förderung der Teamentwicklung und Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team.
Beschäftigungsverhältnis:
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 13 TV-L.
Anforderungsprofil:
Voraussetzung:
Abgeschlossenes Studium der PsychologieFolgende weitere fachliche und persönliche Kompetenzen sind erwünscht:
Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) sowie von Bewerberinnen und Bewerbern
mit Einwanderungsgeschichte sind gewünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 30.05.2024 per E-Mail in einem PDF-Dokument (max. 5 MB) an