984 Befristete Anstellungen in Nordrhein-Westfalen

wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d)
Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf

An der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist am Institut für Sozialwissenschaften zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d) (75,00 %, EG 13 TV-L)   zu besetze, mit dem Ziel eine Promotion im Rahmen des DFG-geförderten Projekts „Das Zusammenspiel sozialer Kontexte und genetischer Potenziale: Kognitive und Bildungsentwicklung im frühen Lebensverlauf“ zu verfolgen. Die Anstellung erfolgt zunächst befristet zum 30.09.2027. Die Stelle ist gemäß § 2 Abs. 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) zur Ausübung eines Drittmittelprojekts befristet.   Im Rahmen des Projekts werden Sie umfangreiche Forschung zu den Hauptfragen des Projekts für eine Dissertationsarbeit durchführen. Das Projekt untersucht das Zusammenspiel zwischen sozialen und genetischen Einflüssen der Herkunftsfamilie im frühen Lebensverlauf über verschiedene Entwicklungskontexten hinweg. Die Prämisse dieses Projekts ist, dass die Herkunftsfamilie die Grundsteine für Erfahrungen in verschiedenen Kontexten im frühen Lebensverlauf legt; verschiedene soziale und genetische Einflüsse beeinflussen die Entwicklungschancen und -hürden von Kindern. Genetisch sensitive Designs ermöglichen ein besseres Verständnis der Heterogenität von Umweltfaktoren sowie genetischen Faktoren und deren Zusammenspiel. Wir untersuchen die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in drei Kontexten: (1) Fernunterricht während der COVID-Krise; (2) Ungleichheit beim Bildungserfolg in ländlichen und städtischen Gebieten und (3) außerschulische Aktivitäten. Die/der Stelleninhaber/in wird sich auf Fragen (1) und (2) konzentrieren, während (3) von einem Postdoktoranden und der Ko-Projektleitung Prof. Dr. Wiebke Schulz an der Universität Bremen behandelt wird.   Unsere Anforderungen: Hervorragend abgeschlossenes wiss. Hochschulstudium (M.Sc / M.A. / Diplom / Magister) der Fachrichtung Soziologie oder verwandten Disziplinen (z. B. Psychologie, Demografie, Wirtschaftswissenschaften) idealerweise mit Schwerpunkt auf sozialer Ungleichheit im Bereich Bildung Kenntnisse in der sozialen und bildungsbezogenen Ungleichheitsforschung Inhaltliches Interesse an der Analyse genetisch sensitiver Forschungsfragen Fortgeschrittene methodische Kenntnisse Fortgeschrittene Fähigkeiten und umfangreiche Erfahrung mit statistischer Software (R und/oder Stata) Vertrautheit mit genetisch sensitiven Methoden ist keine zwingende Voraussetzung. Offenheit für das Erlernen von Zwillingsmethoden und Interesse an Verhaltensgenetik sind für uns wichtiger Erfahrung in der Analyse längs- und querschnittlicher Daten Ausgezeichnete Englischkenntnisse Fähigkeit zur Teamarbeit sowie zur selbstständigen Arbeit   Die Eingruppierung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an. Bewerbungen von Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung daher bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Heinrich-Heine-Universität vertritt das Prinzip Exzellenz durch Vielfalt. Sie hat die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet und erfolgreich am Audit „Vielfalt gestalten“ des Stifterverbandes teilgenommen. Sie ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert und hat sich zum Ziel gesetzt, die Vielfalt ihrer Mitarbeiter*innen zu fördern. Die Bewerbung geeigneter Schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des SGB IX ist erwünscht. Ihr Ansprechpartner bei Fragen ist Prof. Dr. Christoph Spörlein; E-Mail: spoerlei@hhu.de Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Kopien der Schulabschluss- und Universitätszeugnisse) richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 113.24 – 3.1 bis zum 07.07.2024 bevorzugt in elektronischer Form an   spoerlei@hhu.de .   oder schriftlich an:   Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Philosophischen Fakultät Institut für Sozialwissenschaften z. Hd. Prof. Dr. Christoph Spörlein Universitätsstr. 1 40225 Düsseldorf

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Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Leverkusen

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Witten

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

studentische Aushilfen (m/w/d) (EG 3 TV-L) am Verwaltungsstandort Köln - befristet ab Antritt auf 6 Monate
Land Nordrhein-Westfalen
Köln

Die Bezirksregierung Köln sucht – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere studentische Aushilfen (m/w/d) (Entgeltgruppe 3 TV-L)   am Verwaltungsstandort Köln  - befristet ab Antritt auf 6 Monate -   Unser Auftrag: Gemeinsam Sinnvolles leisten! Wir sind die Anpacker:innen für viele Landesministerien in ganz unterschiedlichen Fachbereichen. Wir stellen z.B. Lehrkräfte ein, überwachen Industrieanlagen, kümmern uns um Natur-, Umwelt- und Katastrophenschutz, führen Aufsicht über alle Kommunen und Kreise im Regierungsbezirk und planen die Entwicklung der Region. Die über 2000 Mitarbeitenden gestalten so gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,5 Millionen Einwohner:innen. Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert suchen wir Ihre Unterstützung.   Unser Angebot: Ihre Benefits! Wochenarbeitszeit nach Ihrer Wahl zw. 15 Stunden und Vollzeit!* flexible Arbeitszeiten und Arbeitstage Angebot eines vergünstigten Deutschlandtickets am Standort Köln 3 Wochen Urlaub in dem 6-monatigen Beschäftigungszeitraum betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten   Ihr möglicher Einsatzbereich: So vielfältig wie unser Haus! Als studentische Aushilfe können Sie in den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen tätig werden. Ihre Unterstützung wird unter anderem in Dezernat 14 - Organisationsangelegenheiten, IT-Technik, Innenrevision - am Verwaltungsstandort Köln im Hauptgebäude in der Zeughausstraße oder im Dienstgebäude in der Scheidtweilerstraße benötigt. Tätig werden würden Sie in unserer IT-Werkstatt.  Sie unterstützen hier beispielsweise bei der Ausgabe von IT-Ausstattungen inkl. Vor- und Nachbereitung, beim Aufbau von IT-Arbeitsplätzen oder bei der Inventa­risierung von Hardware. Eine IT-Affinität und Interesse an IT-Equipment ist hierbei von Vorteil.   Genauso wird Ihre Unterstützung bspw. In Dezernat 23 – Beihilfe am Verwaltungsstandort Köln in der Zeughausstraße benötigt. Hier helfen Sie dabei, Vorgänge zu sortieren, Beihilfebeschiede zu drucken und zu kuvertieren oder den Kolleg:innen in ähnlicher Art und Weise zuzuarbeiten.   Im Bewerbungsprozess werden wir Ihnen nach Verfügbarkeit verschiedene Einsatzgebiete vorschlagen. Vorkenntnisse sind in aller Regel nicht erforderlich.   Link: Organisationsplan der Bezirksregierung Köln   Was Sie mitbringen müssen: Das Anforderungsprofil Fachlich: allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife (Fachabitur) Immatrikulation bei einer (Fach)Hochschule sicherer Umgang mit den Microsoft Office-Standardanwendungen Persönlich: sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift in der deutschen Sprache rasche Auffassungsgabe, Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit ein eintragungsfreies Führungszeugnis   Ihre Bewerbung: Direkt an uns! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal BV+. Dort registrieren Sie sich einmalig, geben Ihre Daten ein und laden ein PDF-Dokument mit allen Bewerbungsunterlagen hoch. Checkliste Bewerbungsunterlagen: Anschreiben Lebenslauf (Fach)Abiturzeugnis Immatrikulationsbescheinigung Ggf. Arbeitszeugnisse Ggf. Schwerbehindertenausweis   Bewerben Sie sich bis zum 29.05.2024 unter:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533283   Noch Fragen? Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns! Frau Schulze Wilmert (0221) 147-4233, johanna.schulzewilmert@bezreg-koeln.nrw.de Herr Fuchs (0221) 147 - 5132, tobias.fuchs@bezreg-koeln.nrw.de   Hinweise: Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es ist vorgesehen, vor der Entscheidung über die Stellenbesetzung Auswahlgespräche zu führen. Personen, die sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis beim Land NRW befunden haben, können gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht berücksichtigt werden. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Teilzeitbeschäftigung ist bei der angebotenen Stelle ab 15 Wochenarbeitsstunden möglich.                     Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides ist den Bewerbungen beizufügen. Die Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte werden begrüßt. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).   *Besonderer Hinweis an Studierende: Üben Studierende neben dem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung aus, besteht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit, wenn Zeit und Arbeitskraft des Studierenden überwiegend für das Studium aufgewendet werden (Werkstudierendenprivileg). Davon ist auszugehen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit einer Beschäftigung nicht mehr als 20 Stunden beträgt.   Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mit Promotionsabsicht (w/m/d) - Interaktion von Nachlaufwirbeln mit Hausdächern
Land Nordrhein-Westfalen
Aachen

Weitere InformationenDie Einstellung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und befristet auf zunächst 1 Jahr. Eine Weiterbeschäftigung auf insgesamt mindestens 3 Jahre zum Erreichen des Qualifikationsziels der Promotion ist vorgesehen. Die befristete Beschäftigung erfolgt im Rahmen der Befristungsmöglichkeiten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Eine Promotionsmöglichkeit besteht. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13 TV-L.Unser ProfilDas Institut für Luft- und Raumfahrtsysteme (ILR) der RWTH Aachen steht für die Integration von wissenschaftlichen Einzeldisziplinen in den Gesamtentwurf von Fluggeräten. Wir forschen in Projekten, die von der DFG, dem Land NRW, dem Bund, der EU und auch direkt von der Industrie finanziert werden. Schwerpunkt der Forschungsvorhaben sind zur Zeit Entwurfs- und Bewertungsverfahren sowie angewandte Strömungsmechanik im Bereich der Lärm- und Wirbelforschung. Die Lehre umfasst den Entwurf von Luft- und Raumfahrzeugen, Drehflügler und Systeme der Luft- und Raumfahrt; Forschung und Lehre sind bei uns eng verbunden. Aktuell arbeiten am Lehrstuhl 20 wissenschaftliche und 6 nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen; ein weiterer Ausbau ist vorgesehen. Ihr Profil Sie verfügen über ein überdurchschnittlich abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder vergleichbar), z.B. in Maschinenbau, Physik, Luft- und Raumfahrt oder einem ähnlichen Studiengang. Sie verfügen über ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative.  Sie arbeiten sorgfältig und problemlösungsorientiert.  Sie verfügen idealerweise über Vorkenntnisse in experimenteller Messtechnik und/oder in der numerischen Untersuchung von Strömungsvorgängen. Sie interessieren sich für Aerodynamik und könne sich insbesondere für numerische und experimentelle Strömungsmechanik sowie Wirbelinteraktionen begeistern. Sie verfügen über sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift. Ihre AufgabenWirbelschleppen von Flugzeugen bestehen nach dem Aufrollvorgang aus zwei gegensinnig drehende Wirbel, die aufgrund gegenseitig induzierter Geschwindigkeiten nach unten absinken. In der Nähe von Flughäfen können diese Wirbel auf Gebäude treffen und dort erhebliche Schäden verursachen. Die vorherrschende Theorie versucht diese Schäden über die Umfangsgeschwindigkeiten zu erklären. Die beobachteten Schäden lassen sich jedoch nicht mit dieser Theorie nachvollziehen. Entsprechend wurde in der ersten Förderphase das makroskopische Interaktionsverhalten zwischen Wirbel und Gebäudedach bei unterschiedlichen Satteldachkonfigurationen untersucht. Hier konnte gezeigt werden, dass sich die Wirbel unter bestimmten Bedingungen aufspalten und tornadoähnlich über die Dachfläche wandern. Wesentlich für diesen Interaktionsprozess sind mikroskopische Wirbelstrukturen, die sich unmittelbar über dem Hausdach ausbilden und die weitere Wirbel-Dach-Interaktion beeinflussen. Innerhalb dieses Projekts liegt der Fokus auf diesen Sekundärwirbelstrukturen und deren Beitrag zum Gesamt-Interaktionsprozess. Numerisch und mithilfe neuer Messtechnik ist es am ILR möglich diese mikroskopischen Strukturen räumlich und zeitlich hoch aufgelöst zu analysieren. Die Erkenntnisse sollen anschließend auf weitere übliche Dachformen übertragen werden, um diese zu kategorisieren und das Gefährdungsniveau bestimmen zu können. Eine Gefährdungsanalyse für die Gebäude der Umgebung des Flughafens Frankfurt schließt das Projekt ab. Im Einzelnen besteht die Aufgabe aus folgenden Tätigkeiten: Anfertigung von CAD-Konstruktionen Modellbau und Überwachung von Fertigungsarbeiten Aufbau von Versuchsständen zur Untersuchung von Strömungsvorgängen im Wasserkanal Durchführung und Auswertung experimenteller Untersuchungen Vorbereitung und Durchführung von numerischen Untersuchungen Aufbereitung und Dokumentation der Ergenbnisse Betreuung von studentischen Arbeiten Engangement innerhalb des Instituts Über unsDie RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements eine Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten (z. B. Hochschulsport) an. Für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte besteht ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und die Möglichkeit, ein Jobticket zu erwerben. Die Stellenausschreibung richtet sich an alle Geschlechter. Wir wollen an der RWTH Aachen University besonders die Karrieren von Frauen fördern und freuen uns daher über Bewerberinnen. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern sie in der Organisationseinheit unterrepräsentiert sind und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Im Sinne der Gleichbehandlung bitten wir Sie, auf ein Bewerbungsfoto zu verzichten. Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter https://www.rwth-aachen.de/dsgvo-information-bewerbung.Besoldung / EntgeltEG 13 TV-L

Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter (B.A.) (m/w/d) bzw. Sozialpädagogin / Sozialpädagoge (B.A.) (m/w/d) bei der JVA Düsseldorf
Land Nordrhein-Westfalen
Ratingen

Bei der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf sind in der Laufbahn des Sozialdienstes der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ab sofort drei befristete Vollzeitstellen mit einer/einem Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (B.A.) (m/w/d) bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagogen (B.A.) (m/w/d) zu besetzen mit einer Befristungsdauer bis zunächst 30.09.2025 und ggf. weiteren Verlängerungsmöglichkeiten. Die Einstellung als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter erfolgt in der Entgeltgruppe S 15 (Anlage G zum TV-L). Beschreibung der Behörde Die Justizvollzugsanstalt Düsseldorf verfügt bis zu 835 Haftplätze des geschlossenen Männervollzuges. Es besteht im Einzelnen folgende Zuständigkeit: Untersuchungshaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft Zivilhaft Strafarrest Freiheitsstrafe (Erst- und Regelvollzug) bis einschließlich 30 Monaten Freiheitsstrafe von mehr als 30 Monaten für Einweisungsgefangene Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten an Ausländern   Aufgaben Die Tätigkeit umfasst die soziale Betreuung und Behandlung von Straf- und Unter-suchungsgefangenen gemäß den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 18. Dezember 2015 (2400 - IV. 54) - JMBl. NRW S. 3 - in der Fassung vom 6. Juli 2017 - JMBl. NRW S. 198 -), insbesondere die Mitwirkung bei der Behandlungsuntersuchung/ fachliche Diagnostik, die Mitwirkung an der Vollzugsplanung der Gefangenen, die Vernetzung und Vermittlung sozialer Hilfen, die Durchführung von behandlungsorientierten Einzel- und Gruppenmaßnahmen (Sucht- und Schuldnerberatung, Soziales Training) die Klärung des individuellen Hilfebedarfs im Rahmen des Übergansmanagements sowie die Umsetzung des Übergangsmanagements in Kooperation mit anderen Diensten, externen Partnern und Dienstleistern und die Mitwirkung bei der Prüfung vollzugsöffnender Maßnahmen und an Stellungnahmen gegenüber Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden, insbesondere zur Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung oder zur Anordnung und Aussetzung von Maßregeln der Besserung und Sicherung.   Anforderungsprofil I. Fachkompetenz Ausbildung: abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik (Bachelor of Arts oder Diplom) mit staatlicher Anerkennung Erfahrungen in der vollzuglichen Sozialarbeit / der Straffälligenhilfe Fachkenntnisse: Kenntnisse/Qualifikation auf dem Gebiet der Methoden der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik und in der psychosozialen Diagnostik Arbeitsfeld- und fachspezifische Rechtskenntnisse Kenntnisse in moderner Informationstechnik Kenntnisse im Ausländerrecht sind wünschenswert II. Persönliche Anforderungen / soziale Kompetenzen Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft Selbstvertrauen, Durchsetzungsfähigkeit und Beharrlichkeit interkulturelles Verständnis, Toleranz, Offenheit und Einfühlungsvermögen Professionalität im Umgang mit Nähe und Distanz hohe Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit Fähigkeit und Bereitschaft zum konstruktiven Umgang mit Konflikten und zur kritischen Selbstreflektion Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und zur Weiterbildung Identifikation mit den Aufgaben des Justizvollzuges und Verständnis für die institutionellen Rahmenbedingungen Loyalität gegenüber Dienst- und Fachvorgesetzten Fähigkeit zur Verschwiegenheit Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit Konflikten und Bereitschaft zur kritischen Selbstreflexion   Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Ihre Bewerbung – vorzugsweise online – richten Sie bitte mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 30.05.2024 an poststelle@jva-duesseldorf.nrw.de oder postalisch an die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf, Oberhausener Straße 30, 40472 Ratingen.   Der Bewerbung sind beizufügen: Motivationsschreiben (max. 1 DIN A4-Seite) ein Lebenslauf (tabellarisch), eine Kopie der Geburtsurkunde oder eines Auszugs aus dem Familienstammbuch der Eltern, bei Verheirateten auch ein Kopie der Heiratsurkunde oder eines Auszuges aus dem für die Ehe geführten Familienbuch, eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses, eine Kopie der Bachelor- bzw. Diplom-Urkunde Nachweis über die staatliche Anerkennung soweit vorhanden ggf. Kopien von Arbeitszeugnissen über die Tätigkeit seit der Schulentlassung, eine Erklärung, ob eine gerichtliche Vorstrafe vorliegt und ob ein gerichtliches Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist (herunterzuladen von der Homepage der JVA Düsseldorf)   Aus verfahrenstechnischen Gründen werden postalisch eingesandte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt, sondern nach Abschluss des Bewerberverfahrens vernichtet. Wünschen Sie eine Rücksendung Ihrer Unterlagen, fügen Sie der Bewerbung bitte einen frankierten Rückumschlag bei.   Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung: Der Leiter des Sozialdienstes Herr Hufnagel Tel.: 0211/93882-689 oliver.hufnagel@jva-duesseldorf.nrw.de sowie die Verwaltungsleiterin Frau Heinrich Tel.: 0211/93882-940 stefanie.heinrich@jva-duesseldorf.nrw.de

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Bergheim

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Meschede

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Minden

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Oberhausen

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Dortmund

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Ibbenbüren

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Mehrere Sachbearbeitungen (m/w/d) für das Förderprogramm der Wiederaufbauhilfe am Standort Köln/ zum nächstmöglichen Zeitpunkt/ EG 11 TV-L/ ab Antritt auf zwei Jahre befristet
Land Nordrhein-Westfalen
Köln

Die Bezirksregierung Köln sucht mehrere Sachbearbeitungen (m/w/d) für das Förderprogramm der Wiederaufbauhilfe am Standort Köln (Entgeltgruppe 11 TV-L)   zum nächstmöglichen Zeitpunkt – ab Antritt auf zwei Jahre befristet   Unser Auftrag: Gemeinsam Sinnvolles leisten! Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Landesbehörde. Sie vertritt viele Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in den unterschiedlichsten Fachbereichen. Die über 2000 Mitarbeitenden gestalten gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,5 Millionen Einwohner:innen. Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert suchen wir Ihre Unterstützung.   Unser Angebot: Ihre Benefits! flexible Arbeitszeiten Teilzeitmöglichkeit bis zu 50% Telearbeit (Home-Office) Angebot eines Jobtickets betriebliche Zusatzversorgung (VBL) bis zu 30 Urlaubstage Angebot eines vergünstigten Deutschlandtickets am Standort Köln umfangreiche Fortbildungsangebote und Entwicklungsmöglichkeiten betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten   Ihr zukünftiges Aufgabengebiet: Die private oder kommunale Wiederaufbauhilfe Die Flutkatastrophe hat im Juli 2021 große Schäden in unserem Regierungsbezirk verursacht. In der daraufhin gegründeten Projektgruppe „Umsetzung der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW“ unterstützen Sie als Mitglied ein dynamisches, engagiertes sowie hoch motiviertes Team bei der Gewährung von Hilfeleistungen zur Beseitigung der 2021 durch die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe verursachten Schäden. Ihre Aufgaben: Mit besonderer Bedeutung Ihre Tätigkeit in der Sachbearbeitung besteht in der privaten Wiederaufbauhilfe aus der Prüfung von Anträgen auf Ersatz von Schäden an Hausrat und an Wohngebäuden von Privatpersonen. In der kommunalen Wiederaufbauhilfe prüfen Sie die Anträge von öffentlichen Antragsteller:innen. Im Einzelnen: Beratung und Begleitung der Antragsteller:innen während der Förderphase, u.a. hinsichtlich der Fördervoraussetzungen Prüfung und Bewilligung gestellter Förderanträge gem. den zuwendungsrechtlichen Vorgaben, wie z.B. der LHO und der Förderrichtlinie „Wiederaufbau NRW“ Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel und ggf. Anfertigung von Rücknahme- und Widerrufsbescheiden Prüfung der Mittelauszahlungen und zweckentsprechenden Verwendung differenzierte Prüfung in Betrugsverdachtsfällen und ggf. bei der Vorbereitung von Klageverfahren   Was Sie mitbringen müssen: Das Anforderungsprofil Fachlich: Hochschulabschluss (Universität/Fachhochschule, Bachelor/Diplom) in einem rechtswissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, verwaltungswissenschaftlichen oder politikwissenschaftlichen Studiengang (z.B. Diplom-Jurist:innen, Bachelor of Laws Steuerrecht, Bachelor of Science/Arts Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Business Administration, Public Administration) oder ein erfolgreicher Abschluss des Verwaltungslehrgangs II bzw. entsprechende Qualifizierungen sicherer Umgang mit den MS Office-Standardanwendungen Berufserfahrung im öffentlichen Dienst oder im Zusammenhang mit Förderverfahren ist von Vorteil Persönlich: sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift in der deutschen Sprache Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit Fähigkeit, sich schnell und selbstständig in neue, komplexe Bereiche einzuarbeiten engagierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise hohe Belastbarkeit, auch bei erhöhtem Arbeitsaufkommen selbstbewusstes und verhandlungssicheres Auftreten gegenüber Dritten   Ihre Bewerbung: Direkt an uns! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal BV+. Dort registrieren Sie sich einmalig, geben Ihre Daten ein und laden ein PDF-Dokument mit allen Bewerbungsunterlagen hoch. Checkliste Bewerbungsunterlagen: Anschreiben Lebenslauf Qualifikationsnachweise Arbeitszeugnisse Ggf. Schwerbehindertenausweis   Bewerben Sie sich bis zum 09.06.2024: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533270   Sie wollen noch mehr zur Stelle wissen? Melden Sie sich einfach bei: Frau Delikara, Dezernat 35 unter der Telefonnummer (0221) 147-3076 oder per Mail an asuman.delikara@bezreg-koeln.nrw.de und Sie haben Fragen zu Ihrer Bewerbung und dem Auswahlverfahren? Melden Sie sich bei: Frau Schulze Wilmert unter der Telefonnummer (0221) 147-4233 oder per Mail johanna.schulzewilmert@bezreg-koeln.nrw.de   Hinweise: Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es ist vorgesehen, vor der Entscheidung über die Stellenbesetzung Auswahlgespräche zu führen. Personen, die sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis beim Land NRW befunden haben, können gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht berücksichtigt werden. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides ist den Bewerbungen beizufügen. Die Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte werden begrüßt. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).   Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Siegen

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Bonn

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Bielefeld

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Geilenkirchen

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Ahaus

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Geschäftszimmertätigkeiten für das Kriminalkommissariat 14, befristet bis zum 30.06.2025 (Kennziffer 2024-003/AV)
Land Nordrhein-Westfalen
Bonn

Stellenausschreibung Geschäftszimmertätigkeiten für das Kriminalkommissariat 14, befristet bis zum 30.06.2025 (Kennziffer 2024-003/AV)   Das Polizeipräsidium Bonn ist als Kreispolizeibehörde mit rund 1.900 Mitarbeitenden für die Sicherheit von ca. 560.000 Menschen im Stadtbezirk der Bundesstadt und in einigen Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises verantwortlich. Die Mitarbeitenden versehen ihren Dienst sowohl im Hauptgebäude in der Königswinterer Straße 500, als auch über das gesamte Zuständigkeitsgebiet verteilt in Wachen und Anlaufstellen. Neben der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist es uns ebenso wichtig, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger, egal welcher Herkunft und Nationalität, sicher fühlen und gerne in der Region leben und arbeiten. Als Polizei sind wir daher stets ansprechbar und hilfsbereit und schreiten konsequent gegen Straftaten ein.   Was wir Ihnen bieten: Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt mit der Entgeltgruppe 8 der Entgeltordnung zum TV-L. Die Stellenbesetzung erfolgt als Abwesenheitsvertretung gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz bis zum 30.06.2025 in Vollzeit-Beschäftigung mit einer grundsätzlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden und 50 Minuten, die im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit gestaltet werden können. Darüber hinaus bieten wir: Kostengünstiges Jobticket Flexible Arbeitszeiten Vergütung nach Tarif Umfangreiches Weiterbildungsangebot 30 Tage Jahresurlaub Teilzeit-Möglichkeit Integration inklusionsorientierter Assistenz Kantine im Hauptgebäude Behördliches Gesundheitsmanagement Sportangebot für alle Mitarbeitende Gute ÖPNV- und Verkehrsanbindung Gesicherter Arbeitsplatz Vereinbarkeit von Beruf und Familie Großräumiges Eltern-Kind-Büro Telearbeit und ortsflexibles Arbeiten Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rente Aufgabenvielfalt Ergonomische Arbeitsplatzausstattung Rheinufer fußläufig erreichbar Attraktive Lage am Bonner Bogen   Was Sie erwartet: Sie sind für die Erledigung sämtlicher administrativer Aufgaben des Kriminalkommissariats 14 zuständig, wie z.B. Bearbeiten des Posteingangs/E-Mailverkehrs, Steuern von Vorgängen einschließlich der zentralen Postverteilung und Kurierdienste für die Dienststelle Vor- und ggf. Nachbereiten von Besprechungen Verwalten des zentralen Terminkalenders (Annehmen, Planen, Überwachen und ggf. Vorbereiten) Mitwirken bei der Bearbeitung von Personalangelegenheiten, u.a. Aktualisieren von Personaldateien, Erledigen der Urlaubsplanung und Abwickeln von Krank-/ Gesundmeldungen Sicherstellen der telefonischen Erreichbarkeit (Servicetelefon) einschließlich Erteilen von Auskünften und ggf. Weiterleiten an die zuständige Stelle Anfordern, Verwalten und Ausgeben von Führungs- und Einsatzmitteln und Beschaffen, Verwalten und Verteilen von Büromaterial einschließlich Durchführen von Bestandskontrollen Sicherstellen der erforderlichen Raumausstattung, Verwalten von Schlüsseln Führen von Akten   Sie bearbeiten Strafanzeigen der leichten und mittleren Kriminalität ohne Täterhinweise bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Hierunter fallen u.a. folgende Tätigkeiten: Abwickeln der Vorgangsverwaltung in den polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen (ViVA) Durchführen systematischer Abfragen und Recherchen für eingehende Vorgänge in den polizeilichen Auskunftssystemen, in Einwohnermeldeamtsdateien und anderen Datenbanken Fertigen und Versenden von Anhörungsbögen zur Beschuldigten-/ Zeugenvernehmung Bewerten des Gesamtvorgangs einschließlich von eingehenden bzw. eingeholten Nachträgen hinsichtlich möglicher Ermittlungsansätze Zusammenstellen der Vorgänge und Abgeben an die Staatsanwaltschaft Erteilen von Auskünften an Verfahrensbeteiligte und andere Behörden, Opferschutzeinrichtungen etc. bei schriftlichen, persönlichen und/oder fernmündlichen Anfragen   Der Dienstort befindet sich im Polizeipräsidium Bonn, Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn.   Was Sie mitbringen: Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungs- oder Justizfachangestellte bzw. -angestellter, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte bzw. -angestellter, Kauffrau bzw. -mann für Bürokommunikation oder eines ähnlichen Büroberufs Was wir uns wünschen: Gute PC-Kenntnisse und sicherer Umgang mit den MS-Office Produkten (Outlook, Excel, Word, PowerPoint) Bereitschaft, sich in polizeispezifische Programme einzuarbeiten Sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit Was Sie auszeichnet: Hohes Verantwortungsbewusstsein Sorgfältige und selbstständige Arbeitsweise Organisations- und Planungsfähigkeit Bereitschaft zur Fortbildung Hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität Teamfähigkeit und freundliches Auftreten   Das ist uns wichtig: Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Gerne steht Ihnen die Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Polizeipräsidium Bonn bei Fragen unter 0228/15-1065 zur Verfügung. Es wird gebeten, der Bewerbung einen Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Zudem wendet sich diese Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit einer Migrationsgeschichte. Wir fördern die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Frauen werden nach Maßgaben des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Informationen zu Ihrer Bewerbung und zum Auswahlverfahren: Ihre vollständige aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Nachweise über Bildungsabschlüsse und Qualifikationen (Ausbildung/ Studium), Praktikumsbescheinigungen, Arbeitgeberzeugnisse) richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 2024-003/AV bis zum   03.06.2024 (Posteingang) bevorzugt per E-Mail an   ZA21Bewerbungen.Bonn@polizei.nrw.de oder schriftlich an das   Polizeipräsidium Bonn ZA 21.4 Königswinterer Str. 500 53227 Bonn   Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können. Elektronische Bewerbungen übersenden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 2024-003/AV im PDF-Format, vorzugsweise in einer Datei. Bitte verzichten Sie bei der Übersendung von Papierbewerbungen auf die Verwendung von Bewerbungsmappen oder Folien und reichen Sie keine Originale von Zeugnissen, etc. ein. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern im Anschluss an das Auswahlverfahren vernichtet. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Eingangsbestätigungen und Absagen im Regelfall nur per E-Mail erfolgen. Zur weiteren Kommunikation im Auswahlverfahren wird daher um Angabe einer E-Mail-Adresse gebeten. Um Sie auch kurzfristig erreichen zu können (z.B. zur Vereinbarung eines Termins für das Auswahlverfahren), sollte Ihre Bewerbung ebenfalls eine Telefonnummer enthalten. Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Vorauswahl durch die am Auswahlverfahren beteiligten Stellen (Personalstelle, Fachdienststelle, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, ggf. Schwerbehindertenvertretung). Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber nehmen im Anschluss ggf. an einem Auswahlverfahren teil. Das Auswahlverfahren basiert auf den zuvor genannten Kompetenzmerkmalen und besteht i.d.R. aus mehreren Verfahrensteilen (z.B. einem Fachtest und einem Interview vor einer Auswahlkommission).   Ansprechpartner: Für weiterreichende Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle stehen Ihnen bei ZA 21- Personal Frau Hoferichter (Tel. 0228/15-2211) und der Leiter des Kriminalkommissariats 14, Herr Praßel (Tel. 0228/15-7140) zur Verfügung oder senden Sie eine E-Mail an ZA21Bewerbungen.Bonn@polizei.nrw.de.

Sozialarbeiter / Sozialarbeiterin (m/w/d) bzw. Sozialpädagoge (m/w/d) bei der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel
Land Nordrhein-Westfalen
Castrop-Rauxel

Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil für eine befristete Teilzeitstelle   eines Sozialarbeiters (m/w/d) bzw. eines Sozialpädagogen (m/w/d) bei der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel (Stand April 2024)   A Stellenbeschreibung I. Beschreibung der Behörde Die JVA Castrop-Rauxel ist eine Anstalt des offenen Vollzuges für erwachsene männliche Strafgefangene und zuständig für die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen, Freiheitsstrafen bis einschließlich 30 Monaten bei Verurteilten die sich auf freiem Fuß befinden, Freiheitsstrafen nach Maßgabe besonderer Bestimmungen (z.B. Progression) und Freiheitsstrafen von mehr als 36 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens der Einweisungsanstalt. Ferner verfügt die Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel mit einem Übergangsbereich über die Möglichkeit, mit einem weitreichenden Lockerungsangebot in besonderer Weise die persönliche, berufliche und soziale Reintegration zu fördern. Die Anstalt verfügt über 567 Haftplätze verteilt auf 12 Hafthäuser. In der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel sind aktuell rund 188 Bedienstete beschäftigt. II. Funktionsbeschreibung Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge (m/w/d) bei der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel. III. Umfang und Befristung Es handelt sich um eine Teilzeitstelle im Umfang von 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (19 Stunden 55 Minuten wöchentlich). Die Stelle ist aktuell bis zum 31.08.2025 befristet.   IV. Entgelt S 15 Entgeltordnung zum TV-L. Unter www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/entgelttabellen-fuer-tarifbeschaeftigte finden Sie die entsprechenden Entgelt- und Bezügetabellen.   B Aufgaben Auf die Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 18. Dezember 2015 i.d.F. vom 06.07.2017 - 2400 - IV.54 -) wird Bezug genommen. Die Kernaufgaben des Sozialdienstes sind hiernach die fachliche Diagnostik und Beratung, Behandlung, Vernetzung und Vermittlung sozialer Hilfen. Sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Maßnahmen werden mit dem Ziel einer Verbesserung der Lebenslage der Inhaftierten in psychischer, sozialer und/oder materieller Hinsicht geplant, organisiert und durchgeführt.   C Anforderungsprofil I. Fachliche Anforderungen Der Bewerber (m/w/d) ist staatlich anerkannter Sozialarbeiter / Sozialpädagoge, hat fundierte berufsspezifische Fachkenntnisse insbesondere in der Planung, Umsetzung und Durchführung von Schwerpunktarbeit bzw. Projekten der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik sowie in den Methoden der Sozialarbeit (Einzelberatung, Gruppenarbeit, systemische Arbeit), Arbeitsfeld- und fachspezifische Rechtskenntnisse, sozialpsychologische Kenntnisse, verfügt möglichst über Kenntnisse zu sozialpolitischen Zusammenhängen und deren Auswirkungen auf den Justizvollzug. Erfahrungen durch Tätigkeiten oder andere Engagements in Justizvollzugsanstalten oder vergleichbaren Bereichen sind wünschenswert. II. Persönliche Anforderungen Der Bewerber (m/w/d) ist leistungsmotiviert und flexibel, ist kommunikations-, kooperations- und konfliktfähig, beteiligt sich an interdisziplinären Behandlungsangeboten außerhalb der Arbeitszeit der Gefangenen, hat interkulturelles Verständnis, hat die Bereitschaft zur Veränderung, ist fortbildungsbereit, identifiziert sich mit den für das Land Nordhrein-Westfalen und für die Anstalt bestimmten Zielen eines modernen Behandlungsvollzuges.   Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich des Weiteren ausdrücklich an Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität sowie ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 06.06.2024 schriftlich an die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel Lerchenstr. 81 44581 Castrop-Rauxel oder elektronisch an Poststelle@jva-castrop-rauxel.nrw.de     Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte an Frau Schach, Telefon 02305 / 983-207 oder Frau Kretschmann, Telefon 02305 / 983-102. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie der Übermittlung Ihrer im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch die Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel einverstanden.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Wesel

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

50 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämter im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Münster

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947     Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung. Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Sachbearbeiter / Sachbearbeiter in (m/w/d) Hauptbuchhaltung und Steuern
Land Nordrhein-Westfalen
Bielefeld

Im Dezernat Finanzmanagement, Finanzbuchhaltung, ist die folgende Position zu besetzen: Sachbearbeiter*in (m/w/d) Hauptbuchhaltung und Steuern Kennziffer: Tech24165; Start nächstmöglich; Vollzeit; Vergütung nach E11 TV-L; befristet   Im Dezernat Finanzmanagement bildet der Bereich Hauptbuchhaltung und Steuern einen wichtigen Bestandteil des Rechnungswesens innerhalb der Abteilung Finanzbuchhaltung der Universität. In dem Bereich werden alle Aufgaben der laufenden Buchführung bis hin zur Erstellung der Jahresabschlüsse sowie der Steuererklärungen erledigt. Innerhalb der Teams finden regelmäßig Teambesprechungen statt, in denen ein gemeinsamer Austausch zu aktuellen Themen erfolgt und auch Ideen eingebracht werden können. Eine klare und wertschätzende Kommunikation bildet hierbei die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Zur Verstärkung der Finanzbuchhaltung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n erfahrene*n und engagierte*n Mitarbeiter*in.   Ihre Aufgaben Tätigkeiten im Bereich Hauptbuchhaltung, z. B.selbständige bilanzielle Beurteilung von Sachverhalten und buchhalterische Umsetzung nach gesetzlichen Vorgaben Mitwirkung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse nach HGB Mitarbeit an Monats-, Quartalsabschlüssen Durchführung der Buchführung für universitätsnahe Vereine Schnittstelle zu Wirtschafts-, Betriebsprüfer*innen und Steuerberater*innen Mitarbeit bei SAP Updates und Releasewechseln sowie Digitalisierungsprojekten Tätigkeiten im Bereich Steuern, z. B.:Klärung von umsatzsteuerrelevanten Fragestellungen bei Ein- und Ausgangsrechnungen Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldungen Erstellung von Meldungen an Finanzbehörden sowie von Bescheinigungen Mitarbeit bei der Erstellung von Jahressteuererklärungen Unterstützung bei steuerlichen Betriebsprüfungen und Sonderprüfungen   Ihr Profil Das erwarten wir: abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (z. B. Bachelor, Diplom) im Bereich Betriebswirtschaftslehre mit einschlägigem Schwerpunkt (z. B. Rechnungswesen) oder vergleichbare Studienrichtung mit Bezug zur Tätigkeit alternativ: abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit abgeschlossener Weiterqualifikation zur*zum Bilanzbuchhalter*in und einer langjährigen entsprechenden Tätigkeit in einer öffentlichen Einrichtung oder einem großen Unternehmen fundierte Kenntnisse im Handelsrecht Grundkenntnisse im Steuerrecht, insb. Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuergesetz ausgeprägtes Zahlenverständnis und gute Auffassungsgabe Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein Organisations- und Teamfähigkeit Engagement und Einsatzbereitschaft selbständige und zuverlässige Arbeitsweise gute schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit Das wünschen wir uns: Erfahrungen im öffentlichen Sektor gute Anwendungskenntnisse In SAP FI/CO einschlägige Berufserfahrung   Unser Angebot Vergütung nach E11 TV-L befristet bis zum 31.12.2026 (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG) Vollzeit interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexible Arbeitszeiten FlexWork: grundsätzliche Möglichkeit zum mobilen Arbeiten (Umfang abhängig vom konkreten Aufgabenfeld) Möglichkeit einer befristeten Umsetzung für Beschäftigte der Universität Bielefeld gute Verkehrsanbindung betriebliche Zusatzversorgung (VBL) offene und angenehme Arbeitsatmosphäre spannende und abwechslungsreiche Tätigkeiten modernes Arbeitsumfeld mit digitalen Prozessen vielfältige Angebote (Mensa, Cafeteria, Restaurants, Uni-Shop, Geldautomaten, etc.)   Interessiert? Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bitte nutzen Sie hierzu vorzugsweise unser Online-Formular, welches Sie über den folgenden Link erreichen: https://uni-bielefeld.hr4you.org/job/apply/3291/sachbearbeiter-in-m-w-d-hauptbuchhaltung-und-steuern?page_lang=de   Kontakt Diana Will 0521 106-3485 diana.will@uni-bielefeld.de   Anschrift Universität Bielefeld Dezernat Personal und Organisation Frau Joanna Berge Postfach 10 01 31 33501 Bielefeld   Die Universität Bielefeld ist für ihre Erfolge in der Gleichstellung mehrfach ausgezeichnet und als familienfreundliche Hochschule zertifiziert. Sie freut sich über Bewerbungen von Frauen. Dies gilt im besonderen Maße im wissenschaftlichen Bereich sowie in Technik, IT und Handwerk. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht. An der Universität Bielefeld werden Stellenbesetzungen auf Wunsch grundsätzlich auch mit reduzierter Arbeitszeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.

Qualitätsmanager / Qualitätsmanagerin (m/w/d)
Land Nordrhein-Westfalen
Köln-Auweiler

Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem motivierten und engagierten Team für die Grüne Branche! Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sucht für den Fachbereich 62 - Pflanzenschutzdienst - in Köln-Auweiler baldmöglichst eine/n Qualitätsmanager/in (m/w/d) für die Akkreditierung des Diagnoselabors nach DIN EN ISO/IEC 17025 und Umsetzung der ISO 9001:2015 in allen Bereichen des Pflanzenschutzdienstes Unser Ziel ist es, Landwirtinnen und Landwirte sowie Gärtnerinnen und Gärtner bei der Produktion qualitativ hochwertiger Produkte zu unterstützen und dabei die wirtschaftlichen Anforderungen in Einklang mit einem nachhaltigen Pflanzenschutz zu bringen. Die Analyse von Pflanzenkrankheiten in einem akkreditierten Labor ist eine Grundlage dafür, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Sie sind als Qualitätsmanager/in verantwortlich dafür, die notwendigen Maßnahmen federführend und übergreifend zu koordinieren und umzusetzen, für den Erhalt der Akkreditierung des Labors sowie zur Umsetzung der ISO 9001:2015 in allen Bereichen des Pflanzenschutzdienstes. Diese Aufgaben werden in enger Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen der entsprechenden Sachbereiche wahrgenommen.   Ihre Aufgabenschwerpunkte: Sie sind für die Planung, Koordination und Durchführung aller Aufgaben für die Akkreditierung nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 im Labor verantwortlich Sie übernehmen die Weiterentwicklung des Systems und unterstützen das Labor bei speziellen Aufgaben Sie stimmen sich mit der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkks) und betreuen sowohl die internen als auch die externen Audits durch die DAkks Sie betreuen das Laborinformationsmanagementsystem Lisa-LIMS Sie sind für die Planung, Koordination und Durchführung aller Aufgaben für die Zertifizierung nach der ISO 9001:2015 bei der Verwaltung des Pflanzenschutzdienstes zuständig Sie sind für die Einführung und Umsetzung der Vorgaben der ISO 9001:2015 verantwortlich im Bereich Fachrecht (Verkehrs- und Betriebskontrollen) und Genehmigungen im Bereich Pflanzengesundheit (Import- und Exportkontrollen, Binnenmarktkontrollen sowie Monitoringaufgaben) Sie unterstützen diese Bereiche bei internen, nationalen und EU-Audits   Was Sie mitbringen: Universitäts- oder Fachhochschulabschluss der Gartenbau- oder Agrarwissenschaften (Bachelor bzw. Diplom) oder anderer, den Aufgabenschwerpunkten entsprechender Fachrichtung zum Zeitpunkt der Einstellung Fundierte Kenntnisse der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 sind von Vorteil Umfassende Expertise der Umsetzung und Betreuung von Qualitätsmanagementsystemen mit mehrjähriger Berufserfahrung ist erwünscht Kenntnisse phytopathologischer Untersuchungstechniken Sehr gute Kenntnisse von PC-Anwendungen, wie MS Office Programmen sowie Erfahrung mit elektronischen LIMS- und Dokumentenlenkungssystemen Sicherer Umgang mit englischsprachigen Dokumenten Erfahrung in der Personalführung ist wünschenswert Organisationsgeschick und ein hohes Maß an Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Kontaktfreude Hohe Belastbarkeit und großes Engagement Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung im Bereich Qualitätsmanagement Führerschein Klasse B   Wir bieten Ihnen: flexible Arbeitszeiten umfassende Fort- und Weiterbildung E-Learning 30 Tage Urlaub zusätzliche Altersvorsorge über die VBL Kantine Homeoffice Betriebliches Gesundheitsmanagement   Es handelt sich um eine zunächst für zwei Jahre befristete, in der Aufgabe jedoch langfristig angelegte, Stelle. Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL) bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzung einer mehrjährigen Berufserfahrung dotiert. Sollte diese Voraussetzung noch nicht vorliegen, erfolgt zunächst eine Eingruppierung mit Entgeltgruppe 12 TV-L. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar und daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter sind erwünscht.   Job kompakt: Bewerbung über Website Besetzung baldmöglichst in Köln-Auweiler   Sie bringen die Bereitschaft und die Fähigkeit mit, teamorientiert, selbständig und innovativ zu arbeiten und sich in fremde und neue Sachverhalte einzuarbeiten? Sie wollen in einem modernen und familienfreundlichen Dienstleistungsunternehmen mit kurzen Entscheidungswegen und flachen Hierarchien arbeiten? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!   Für Vorabinformationen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an: Dr. Ellen Richter, Telefon: 0221 5340-400, E-Mail: ellen.richter@lwk.nrw.de Zur Klärung personalrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an: Carolin Volks, Telefon: 0251 2376-643, E-Mail: carolin.volks@lwk.nrw.de   Werden Sie Teil des Teams! Ihre Bewerbung reichen Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss-/Arbeitszeugnisse, Zertifikate/Nachweise) bis zum 02.06.2024 ausschließlich über das Bewerbermanagementsystem der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (Anforderungsnummer 2504) ein. Den Zugang zum Bewerbermanagementsystem der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erhalten Sie über die Stellenanforderung unter www.landwirtschaftskammer.de/wir/stellen oder direkt unter https://career5.successfactors.eu/sfcareer/jobreqcareer?jobId=2504&company=LandwirtschP. Werfen Sie doch schon jetzt einen ersten Blick in die Landwirtschaftskammer NRW. Das ist unser Fachbereich 12 - Finanzen, Allgemeine Verwaltung -: https://youtu.be/IDTyGrdlWh8 Hier geht es um den Geschäftsbereich 3 - EU-Zahlstelle, Förderung -: https://youtu.be/8ij5gh3c3Kg Viel Spaß!

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Sankt Augustin

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Datenerfasser / Datenerfasserin - Justizbeschäftigter / Justizbeschäftigte im Justizdienst im Bereich der Datenerfassung (m/w/d)
Land Nordrhein-Westfalen
Hagen

Bei dem Amtsgericht Hagen, Zentrale Mahnabteilung, ist ab sofort eine Stelle einer/eines Justizbeschäftigten im Justizdienst im Bereich der Datenerfassung - Datenerfasser*in (m/w/d)   in Vollzeit befristet bis zum 31.12.2024 zu besetzen.   Aufgabenschwerpunkte der zu besetzenden Stelle: Erfassungskraft im Bereich der Datenerfassung mit Tätigkeitschwerpunkt der Erfassung von Zahlen und Adressen sowie Freitexten   Erwartet werden: ausgeprägte Kooperations- und Teamfähigkeit schnelle Auffassungsgabe Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit gute Kommunikations- und Organisationsfähigkeit freundliches und sicheres Auftreten gute Kenntnisse in den gängigen IT-Standardanwendungen Fähigkeit und Bereitschaft, sich in justizspezifische Fachanwendungen einzuarbeiten   Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 4 TV-L. Die Arbeitszeit umfasst 39,83 Stunden/Woche. Bei entsprechender Bewährung und bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Weiterbeschäftigung über den 31.12.2024 hinaus möglich.   Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Ihre Bewerbung richten Sie bitte (auf dem Postweg oder per Email) spätestens bis zum mit Lebenslauf Lichtbild beglaubigten Zeugnisabschriften sowie Unterlagen über Ihre bisherige Tätigkeiten an: Direktor des Amtsgerichts Zentrale Mahnabteilung - Verwaltung -  Hagener Straße 145 58099 Hagen verwaltung.zema@ag-hagen.nrw.de   Bei Rückfragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Zora unter Tel.: 02331/967-624 oder Frau Walczak unter Tel.: 02331/967-626.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Hagen

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

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